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Johann Hermann Peter Franz Papius, Doktor beider Rechte,
fuldischer Geheimer Rat, Professor für öffentliches Recht und erblicher
kaiserlicher Hofp...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
1764 Februar 7
Ausfertigung, Papier in gelbem Kartonband, mit gelb-schwarzem Seidenband angehängtes Siegel in Holzkapsel, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen den 7ten Februarii nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth im siebenzehen hundert vier und sechzigsten jahr in der 12ten römerzinnß-zahl zu latein indictio genannt bey herrsch- und regierung des allerdurchlauchtigsten großmächtigsten und unüberwindlichsten fürsten und herrn herrn Francisci Imi erwohlten und gecrönten römischen kaysers ... ihro mayestät regierung und reich im neunzehenden jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Hermann Peter Franz Papius, Doktor beider Rechte, fuldischer Geheimer Rat, Professor für öffentliches Recht und erblicher kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus haereditarius), bekundet, dass ihm durch ein Privileg des verstorbenen Kaisers Leopold I. das Privileg zusteht, geeignete Personen zu Notaren, öffentlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die Personen, die solche Ämter ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und gemäß dem Privileg Leopolds I. von 1664 April 30 (Datum den 30ten monaths tag Aprilis nach Christi unseres lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth in dem 1664ten unserer reiche des römischen im sechsten des hungarischen im neunten und des bohemischen im achten jahr) der Majestät gegenüber treu ihren Dienst verrichten. Johann Papius hat auf dessen Bitten hin den Kandidaten des Rechts (iuris candidatus) aus Fulda, Johann (Ioann) Anton Schelffer, zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt hat. Johann Papius hat Johann Schelffer daraufhin den Amtseid abgenommen, ihn zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die zustehenden Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen, das einen aufrecht stehenden Schäfer inmitten einer Schafherde zeigt; die Umschrift des Signets trägt die Devise: Ich weide meine Schafe (pasco oves meas). Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind kraft kaiserlicher Anordnung mit einer Strafe von 60 Mark lötigen Golds zu belegen. Ankündigung der Unterfertigung der Zeugen und des Johann Papius. Ankündigung des Siegels des Hofpfalzgrafs (palatinats-insiegel). (siehe Abbildungen: Vorderseite, 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite; Siegel: Avers, Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Ioannes Hermannus Petrus Franciscus Papius / comes palatinus caesareus hereditarius manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ioannes Christophorus Engelbertus Hartung / notarius caesareus publicus iuratus ad hunc / actum debito et legitimo modo rogatus ac / requisitus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ioann Georg Schmidt / regiminis saecularis Fuldensis / cancellista qua testis
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Benedictus Ioseph Romeis / postarum imperialium / praefectus in Hunfeld / qua testis)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Georg Schmidt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Benedikt Joseph Romeis
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Hermann Peter Franz Papius
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Christoph Engelbert Hartung
Auf Seite 5 findet sich das an Johann Anton Schelffer verliehene Notarszeichen.
Vgl. zu Papius Nr. 2276 und Nr. 2350.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.