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Abt Ludovicus [Mangold], auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Schussenried beurkunden, dass sich Hans Boß zu Rugetsweiler, ehelicher Sohn des Hans Boß und der Agatha [Familienname unleserlich], um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Die Aussteller entbinden den jüngeren Hans von seinem Eid, sprechen ihn auch namens ihrer Nachfolger von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, garantieren, ihn, seine Nachkommen und Erben künftig von Leibeigenschafts wegen weder gerichtlich noch außergerichtlich mit Klagen, Forderungen oder Ansprüchen zu behelligen, oder irgendwelche Gerechtigkeiten an ihm geltend zu machen. Für den Fall künftiger Rechtsstreitigkeiten mit dem Gotteshaus oder dessen Leuten verpflichtet sich der Freigelassene, deren ordentlichen Gerichtsstand unbedingt zu respektieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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