Fernmeldedienststelle Northeim (Bestand)
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NLA HA, Nds. 1577 Northeim
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.4 Wirtschaft und Verkehr >> 1.14.4.2 Untere Bundesbehörden >> 1.14.4.2.1 Post- und Fernmeldewesen
1928-1953
Enthält: Der sehr kleine Bestand besteht aus lediglich fünf Akten über fernmeldetechnische Einrichtungen, Fernsprech-Betriebsstellen, Telegrafenbetrieb, Telegrammverkehr und technische Überwachung.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte des Fernmeldewesens in der BRD nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Post- und Fernmeldewesen" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g294 ).
Die Fernmeldedienststelle Northeim war eine dem Fernmeldeamt Göttingen zugeordnete untergeordnete Dienststelle zur Erledigung von Fachaufgaben. Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasste den Landkreis Northeim. Zur weiteren Geschichte des Fernmeldeamtes Göttingen siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1573.
Im Kreis Northeim bestanden 1950 elf Fernsprechvermittlungsstellen mit 2224 Hauptanschlüssen, von denen über 1,6 Mio Orts- und über 660000 Ferngespräche geführt wurden, davon allein im Bezirk der Vermittlungsstelle Northeim 760000 (1939: knapp 568000) Orts- und über 230000 (knapp 128000) Ferngespräche. 1950 betrug die Zahl der Rundfunk- und Zusatzgenehmigungen im Kreisgebiet etwa 12350, d.h. auf etwa neun Einwohner kam eine Genehmigung. Am höchsten war die Zahl der Rundfunkhörer in Northeim, wo jeder fünfte bis sechste Einwohner Hörer war.
Stand: Juni 2002 (ergänzt Dezember 2015)
Bestandsgeschichte: Am 21. Februar 1957 hat das Staatsarchiv Wolfenbüttel 5 Akten an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover (Tagebuch: 426/57) abgegeben.
Bestandsgeschichte: Stand: Juni 2002
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte des Fernmeldewesens in der BRD nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Post- und Fernmeldewesen" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g294 ).
Die Fernmeldedienststelle Northeim war eine dem Fernmeldeamt Göttingen zugeordnete untergeordnete Dienststelle zur Erledigung von Fachaufgaben. Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasste den Landkreis Northeim. Zur weiteren Geschichte des Fernmeldeamtes Göttingen siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 1573.
Im Kreis Northeim bestanden 1950 elf Fernsprechvermittlungsstellen mit 2224 Hauptanschlüssen, von denen über 1,6 Mio Orts- und über 660000 Ferngespräche geführt wurden, davon allein im Bezirk der Vermittlungsstelle Northeim 760000 (1939: knapp 568000) Orts- und über 230000 (knapp 128000) Ferngespräche. 1950 betrug die Zahl der Rundfunk- und Zusatzgenehmigungen im Kreisgebiet etwa 12350, d.h. auf etwa neun Einwohner kam eine Genehmigung. Am höchsten war die Zahl der Rundfunkhörer in Northeim, wo jeder fünfte bis sechste Einwohner Hörer war.
Stand: Juni 2002 (ergänzt Dezember 2015)
Bestandsgeschichte: Am 21. Februar 1957 hat das Staatsarchiv Wolfenbüttel 5 Akten an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover (Tagebuch: 426/57) abgegeben.
Bestandsgeschichte: Stand: Juni 2002
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ