Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Georg Hetzell von Willstätt, daß er von der Kaplanei am St. Nikolausaltar zu St. Stephan in Straßburg 2 Tagwan Matten zu Willstätt als Erblehen empfangen habe gegen einen Jahreszins von 3 Schilling 6 straßburger Pfennige und 1 Kappen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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