Ulrich Leichtlin (Leychtlin), gen. Keller, von Wälden, zu Kirchheim gef., weil er mit Gall Annkelins Ehefrau Ehebruch getrieben hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, seine Ehefrau wegen ihres Alters mit einer Magd zu versehen, jeden Umgang mit der Ehebrecherin zu vermeiden, sich nicht mehr in der Nähe ihres Anwesens aufzuhalten, und schwört U. Er stellt ferner 4 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: Jörg Schwartz von Aichelberg, Sylvester Klainbach von Pliensbach, Bläsi Hauber (Huber) von Hochdorf und Paul Huber von Schlierbach.