Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Balthasar Schwarz, wohnhaft vor dem Abtstor, und seine Ehefrau
Gertrud (Gertdraut) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Wilhelm
Hartmann von...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1561-1570
1563 Februar 11
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Dunnerstags nach Dorothea und Christi unseres Seligmachers gepurt taussent funfhundert sechtzigk und drei iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Balthasar Schwarz, wohnhaft vor dem Abtstor, und seine Ehefrau Gertrud (Gertdraut) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Wilhelm Hartmann von Klauer zu Wohra (Gwor), Propst von Thulba und oberster Baumeister (werckmeister) des Klosters Fulda, sowie Andreas (Enners) Reck und Johann (Hans) Gruning, beide Baumeister des Klosters Fulda, auf Wiederkauf einen jährlichen Zins von zwei Schock Fuldaer Groschen für 20 Gulden verkauft haben. Der Zins ist an Mariä Reinigung [Februar 2] zu zahlen und liegt auf ihrem Haus gegenüber dem Abtstor bei dem Haus Otto Kreuzers. Balthasar Schwarz und seine Ehefrau quittieren den Käufern den Erhalt der 20 Gulden, im Wert von 44 Gnacken je Gulden; sie versprechen, ohne Wissen der Verkäufer das Haus nicht weiter zu belasten oder zu verpfänden und den auf dem Haus liegenden Erbzins sowie die Dienste zu entrichten. Wenn sie mit der Zahlung des Zinses in Verzug geraten, haben die Verkäufer das Recht, das Haus zu verkaufen oder zu verpfänden; Balthasar, seine Ehefrau und ihre Erben können dagegen weder mit geistlichem noch weltlichem Recht vorgehen, bis sie die Kaufsumme samt ausstehender Zinse und entstandener Unkosten zurückbezahlt haben. Der erste Zahltermin des jährlichen Zinses ist 1564 Februar 2. Der Wiederkauf ist einen Monat vor Mariä Reinigung anzukündigen. Vor dem Wiederkauf müssen alle ausstehenden Zinse und Unkosten bezahlt sein. Nach dem Wiederkauf ist diese Urkunde ungültig und den Käufern wieder auszuhändigen. Da das Haus im Gericht Altenhof liegt und ein Lehen des Klosters ist, haben die Eheleute den Johann Gruning, Hofmeister des Abtes, gebeten, den Verkauf zu genehmigen; Hofmeister und Schöffen des Gerichts im Altenhof genehmigen den Verkauf. Siegelankündigung. Der Hofmeister Johann Gruning besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für den Abt von Fulda, für das Gericht im Altenhof und für sich und seine Erben. (siehe Abbildungen: Vorderseite...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Gruning
Auf der Rückseite ist als neuer Besitzer [?] des Hauses Heinrich Vogt vermerkt (modo Heintz Vogt).
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Vgl. zum Gericht Altenhof Germania Benedictina VII, S. 288.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.