Werden.-Johann Werner von der Brüggeney gen. Hasenkamp, Herr zu Weitmar, Enkhausen, Stockum und Matfeld, bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Hof zu Weitmar im Kirchspiel Bochum, mit der Kollation der Hofeskapelle dort, mit dem Holzgericht über die Weitmarer Mark, das zu dem Hof gehört, und allen übrigen Zubehören und Rechten des Hofes belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Caspar Melchior Cramer, Fiskaladvokaten des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten
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