Katharina Dreger von Freiburg überläßt dem Wilhelmiten-Kloster zu Freiburg einen ihr zustehenden Zins von 5 Schilling Pfennigen von einem Haus in der Au, Wunderbaum genannt, zu einer Jahrzeit und erhält dieses gegen einen jährlichen Zins von 2 Pfennigen von dem Kloster als Leibgeding auf Lebenszeit wieder zurück.