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Katharina Dreger von Freiburg überläßt dem Wilhelmiten-Kloster zu Freiburg einen ihr zustehenden Zins von 5 Schilling Pfennigen von einem Haus in der Au, Wunderbaum genannt, zu einer Jahrzeit und erhält dieses gegen einen jährlichen Zins von 2 Pfennigen von dem Kloster als Leibgeding auf Lebenszeit wieder zurück.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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