Die Ritter Everhardus gen. Vulf und Conradus gen. Grope sowie Willikinus, Vogt in Gudensberg (Gudenborg), legen einen Streit zwischen Hermann von Zwergen (Duueringen) und Abt und Konvent in Bredelar (Bredelare) über eine Besitzung derselben beim Hof (curtem) in Mari dahingehend bei, daß Hermann auf sein vermeintliches Anrecht verzichtet, während Bredelar Hermann 12 Ellen grauen Tuchs (ulnas panni grisei) gibt und ihn, seinen verstorbenen Vater und seine ebenfalls verstorbenen Onkel in das allgemeine Gebet des Konvents aufnimmt. Siegel der drei Aussteller angekündigt. Actum et datum in Gudenborg anno Domini MCCLXX nono in vigilia Assumptionis sancte Marie virginis. Gudensberg

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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