Amtsgerichte (bis 1968): Amtsgericht Hilders (Bestand)
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275 Hilders
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Amtsgerichte (Justizämter usw.) >> Amtsgerichte (bis 1968)
1882-1945
Enthält: Zivilprozesse, Aufgebote, Verwaltungsakten, Registerakten, Vormundschaften, Pflegschaften u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Das Fürstbistum Würzburg, zu dem das Amt Hilders gehörte, fiel im Jahre 1803 an Bayern, welches 1804 die Landgerichtsordnung einführte. Die Landgerichte blieben als unterste Gerichts- und Verwaltungsbehörden bis zum Jahre 1862 bestehen. In diesem Jahre wurde die endgültige Trennung der Verwaltung von der Rechtspflege auf unterer Ebene vollzogen. Als Bayern im Jahre 1866 nach dem verlorenen Krieg Österreichs gegen Preußen den Bezirk Gersfeld an Preußen abtreten musste, erhielt das Landgericht Hilders im Jahr 1867 daraufhin den Status eines preußischen Amtsgerichts. Im Herbst 1945 wurde es aufgehoben und in Hilders wurde eine Zweigstelle eingerichtet, die dem Amtsgericht Fulda zugeteilt wurde.
Gerichtsbezirk seit 1867:
Batten, Brand, Danzwiesen, Dietges, Dörmbach an der Milseburg, Eckweisbach, Günthers, Habel, Hilders, Hundsbach, Kleinsassen, Lahrbach, Liebhards, Melperts, Neuschwambach, Neuswarts, Reulbach, Rupsroth, Schlitzenhausen, Seiferts, Simmershausen, Tann, Thaiden, Theobaldshof, Wendershausen, Wickers, Wüstensachsen
Das in nächster Instanz zuständige Landgericht war Hanau, ab Oktober 1944 Kassel.
Findmittel: Ablieferungslisten
Findmittel: Arcinsys
Findmittel: Teile noch unverzeichnet
Referent: Herr Dr. Petter, Frau Laube
Bearbeiter: Frau Haars
Zusatzinformationen: Letzte Aktualisierung: 28.11.2017
Geschichte des Bestandsbildners: Das Fürstbistum Würzburg, zu dem das Amt Hilders gehörte, fiel im Jahre 1803 an Bayern, welches 1804 die Landgerichtsordnung einführte. Die Landgerichte blieben als unterste Gerichts- und Verwaltungsbehörden bis zum Jahre 1862 bestehen. In diesem Jahre wurde die endgültige Trennung der Verwaltung von der Rechtspflege auf unterer Ebene vollzogen. Als Bayern im Jahre 1866 nach dem verlorenen Krieg Österreichs gegen Preußen den Bezirk Gersfeld an Preußen abtreten musste, erhielt das Landgericht Hilders im Jahr 1867 daraufhin den Status eines preußischen Amtsgerichts. Im Herbst 1945 wurde es aufgehoben und in Hilders wurde eine Zweigstelle eingerichtet, die dem Amtsgericht Fulda zugeteilt wurde.
Gerichtsbezirk seit 1867:
Batten, Brand, Danzwiesen, Dietges, Dörmbach an der Milseburg, Eckweisbach, Günthers, Habel, Hilders, Hundsbach, Kleinsassen, Lahrbach, Liebhards, Melperts, Neuschwambach, Neuswarts, Reulbach, Rupsroth, Schlitzenhausen, Seiferts, Simmershausen, Tann, Thaiden, Theobaldshof, Wendershausen, Wickers, Wüstensachsen
Das in nächster Instanz zuständige Landgericht war Hanau, ab Oktober 1944 Kassel.
Findmittel: Ablieferungslisten
Findmittel: Arcinsys
Findmittel: Teile noch unverzeichnet
Referent: Herr Dr. Petter, Frau Laube
Bearbeiter: Frau Haars
Zusatzinformationen: Letzte Aktualisierung: 28.11.2017
1,25 MM
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ