Werden. -Friedrich Graf von Byland bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn mit dem Mannlehengut gen. der Triest vor der Stadt Kranenburg an der Hitzigen Stege zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Martin Schmitz, Lehnrichter und Appellations-Kommissar des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Appellations-Kommissars und Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten