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Bischofsheim: Ritter Ph[ilipp] v. Hohenfels d. J. (Hohinvels) verleiht sein in Bischofsheim (Bischovis-) nahe der Kirche gelegenes Land (terra), daß gemeinhin Sal genannt wird, Herrn Heinrich, dem Pfarrer der Kirche zu Bischofsheim, zu ewigem Besitz nach Erbrecht, so daß er oder ein anderer, dem er dieses [Land] schenkt oder zukommen läßt, nach seinem Willen dort bauen oder pflanzen möge. Der gen. Pfarrer soll zu seinen Lebzeiten oder ein anderer, dem er es schenkt oder zukommen läßt, nach dessen Tod jedes Jahr an St. Martinstag [Nov. 11] 8 Kölnische Pfennige und 2 Kapaune nach Zinsrecht dafür zahlen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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