Maria (Marey) von Croy, Frau von Jülich und Gräfin von Blankenheim, Witwe, quittiert ihrem Schwager Dietrich, Graf zu Manderscheid, und Kuno (Cone), Junggraf zu Manderscheid und Graf zu Blankenheim, die Rückzahlung einer Schuld von 1000 Gulden nebst 50 Gulden Schaden seit Johannis Geburt (Juni 24), die die beiden der Ausstellerin schuldig waren nach einer versiegelten Vereinbarung, die zwischen den Parteien zu Maastricht abgeschlossen worden war durch die Räte des gnädigen Herrn von Burgund etc. und von Jülich (Gulche), die Grafschaft Blankenheim betreffend, und nach dem Inhalt einer Urkunde, die die Grafen von Manderscheid der Ausstellerin übergeben hatten. Die Ausstellerin bittet den ehrbaren Herrn Alexander (Zander) Fuchs (Ffoisß ) von Lechenich, gen. Mönch (Monich), Ritter, mit ihr zu siegeln. Sr.: Ausst. und Alexander Fuchs von Lechenich, gen. Mönch. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 besch. 2 ab - Rv.