Berthold Snelhart und Konrad Prising, Bauernmeister (geburmeister), sowie Klaus Saueracker (Suracker), Hermann Prising, Peter Butener, Heinrich Volker, Volker Ruel, Hermann Wineigen, Konrad Grin (Grine), Johannes Snelhart, Konrad Hofmann und sein Sohn Heinrich, Heinrich Bener, Konrad Zentgraf (Centgreue), Heinrich Kellerlin, Heinrich Schmied (Smyt), Friedrich Herre, Heinrich Sure, Peter Romolter, Heinrich Teminger, Apel Prising (Brising), Heinrich Ratsam, Siegfried (Sicze) Rebentische, Apel (Eppellin) Schuchwurcht, Hermann Butener, Heinrich Hertwig und die ganze Gemeinde des Dorfes Opferbaum (Opferbein) beurkunden: Albrecht von Hessberg (Hesseburk), Domherr und Archidiakon (erczpriester) zu Würzburg und Landbereiter des Würzburger Elekten (erwelts und bestetigts zu einem byschof) Albrecht von Hohenlohe, als von dem Elekten bestellter Vertreter der Gemeinde Opferbaum auf der einen Seite sowie Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg, Komtur und Brüder der Johanniterkommende in Würzburg, Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten und Äbtissin und Konvent des Klosters Heiligenthal (Helgental) auf der anderen Seite haben die Streitigkeiten wegen der Gemeindenutzungen im Dorf Opferbaum und insbesondere wegen des Rieds, das zum Teil zu den Gemeindenutzungen des Dorfes Opferbaum und zum Teil dem Dorf Bergtheim (Bercheim) gehört, wobei beide Teile durch einen Graben getrennt werden, gütlich beigelegt: - Die Gemeinde Opferbaum soll den Hofleuten und Hufenbauern der vorgenannten Klöster die ihnen abgenommenen Pfänder in dem Zustand zurückgeben, wie sie ihnen abgenommen wurden. Für Pfänder, die nicht mehr zurückgegeben werden können, hat die Gemeinde Schadenersatz zu leisten. - Die Gemeinde Opferbaum soll die erste Nutzung des Rieds im laufenden Jahr verkaufen und den Erlös zur Tilgung der Gemeindeschulden verwenden. Künftig soll man dann die Nutzung des Rieds und die anderen Gemeindenutzungen nicht mehr ohne Wissen und Zustimmung der Pfleger der vorgenannten Klöster verkaufen, versetzen oder umsonst vergeben. - Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelspforten soll man die Nutzungsrechte am Ried und an den anderen Gemeindegütern, die ihnen wegen ihrer 1,5 Vorwerke in dem Dorf zustehen, ungehindert ausüben lassen. Für die ihnen mehrere Jahre lang vorenthaltenen Nutzungsrechte soll man ihnen im Ried 7 Morgen zur Nutzung abmessen, wie man dies früher dem Fuchs getan hat. - Will die Gemeinde ihren Kirchhof ausbessern, Armbrüste (arnbrost) erwerben oder Schranken (schrenke), Brücken und Gräben im Dorf anlegen, dann sollen Otto Tockler und Volker von Höchheim (Hocheim) ihren Beitrag dazu leisten wie alle anderen Dorfbewohner und unter kein anderes Recht ziehen. Bauernmeister und Gemeinde versprechen feierlich, diese Bestimmungen einzuhalten und auszuführen und dagegen mit keinerlei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mitteln vorzugehen. Auf ihre Bitte hin siegelt der Offizial. Aussteller: Bauernmeister und Dorfgemeinde zu Opferbaum. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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