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Testament der Ursula Westendorp von Groningen, vom 2. November 1610, verkündet am 17. August 1635.
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Enthält: Als Erben werden die Jesuiten eingesetzt. Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt Diderich Zweifel, Elemosynarius der Domkirche, Johan Ladberg, Domvikar, und Johan zur Lippe, Prokurator. Zeugen: Gerhard Berninck und Johan Winckeldey, Notar. Stadtrichter: Dr. Johan Römer.