Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß Gottfried und Konrad von Hohenlohe (de Hohenloch) die mit ihren Brüdern Andreas, Heinrich und Friedrich bei deren Eintritt in das Haus der heiligen Jungfrau in Jerusalem über das Meer, das der Deutschen genannt wird (domui beate virginis in Jerusalem transmarine, que Theotonicorum dicitur), abgeschlossenen Verträge bestätigen und noch einmal versprechen, diese treu zu halten. Darüber hinaus wird die bereits erfolgte Güterteilung über Güter und Einkünfte in Mergentheim und im Bistum Würzburg (episcopatu Herbipolensi) bestätigt, so auch die Verfügung über den Wald Breitenloch. Als Gewährsleute werden genannt Gernot von Herrenzimmern (de Zimberen) und Hildebrant von Hohenlohe (de Hohenloch).