Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Ausübung öffentlicher Gewalt.- Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach § 18 UZwG durch BMI und andere Ressorts: Bd. 1-3, SoBd
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Ausübung öffentlicher Gewalt.- Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach § 18 UZwG durch BMI und andere Ressorts: Bd. 1-3, SoBd
Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern.- Alter Aktenplan >> Innere Sicherheit/ Polizei/ Bundesgrenzschutz >> Polizei >> Polizei- und Ordnungswesen >> Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Vollzugsorgane >> Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Ausübung öffentlicher Gewalt.- Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach § 18 UZwG durch BMI und andere Ressorts
1954-1962
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: VI B 4 (1962)