Dietrich von Balgingen urkundet vor dem Gericht zu Villingen, dass er von Katharina von Tanheim, Bürgerin zu Freiburg, für 49 Mark Silber den halben Teil ihres Erbes von Gertrud Sechel erkauft hat und überlässt ihr, und nach ihrem Tod ihrer Schwester zu Diessenhofen und ihrer Schwestertochter zu Rottenmünster, einen Hof zu Marbach zu lebenslänglicher Nutznießung.