Der Ritter Bernhard der Wulff (Wolf) bekundet, der Propst von Oelinghausen (Olinchusen) und der Konvent hätten sich in ihrem Rechtsstreit mit Johann von Hewingsen (Hyuinchusen) an den Ritter Heinrich von Löwenberg (Lewen-), Marschall zu Westfalen, gewandt. Dieser habe darauf das Recht gewiesen und gab ihnen das schriftlich. Propst und Konvent hätten daraufhin den Johann ersucht, ihnen einen Tag zu benennen. An diesem Tag wollten sie ihre Beweise vorbringen, wie es der Marschall festgelegt habe. Diesen Gerichstag verweigerte aber Johann dem Kloster. Darüber hätten sie sich beim Marschall beklagt. Dieser übersandte daraufhin einen Brief an den Ritter Bernhard. Er sollte dem Johann mitteilen, daß er zum Gerichtstag erscheinen müsse (dat he des daghes wolde leysten). Diesen Brief hätte er Johann übersandt. Johann sei aber der Aufforderung nicht nachgekommen. Daraufhin übersandte der Ritter einen Brief seines Herrn, des Grafen Wilhelm von Arnsberg, an Johann von Hewingsen, Er solle dem Kloster Oelinghausen einen Tag bescheiden. Doch Johann verweigerte all dieses von der Zeit von Mariae Geburt [8. Sept.] bis zu Ostern. Dies geschah in der Zeit des Jahres 1337. Siegelankündigung des Ritters Wulff. Datum 1339 April 2 (des neysten vridaghes na dem heylighen daghe tho Paschen).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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