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Verordnung: Die vierte Auflage der Preußischen Pharmakopöe [Sammlung von Vorschriften über die Qualität von Arzneimitteln, pharmazeutischen Hilfsstoffen usw.] ist in Hessen noch nicht bekannt und wird deshalb zur Herstellung von Blausäure beifolgend bekannt gemacht

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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