Rudolf IV., Graf zu Wertheim, und Elsbeth geb. von Breuberg, seine Wirtin, erklären ihre Einwilligung dazu, daß Graf Eberhard, ihr Sohn, seiner Gemahlin Kathrein, Burggräfin von Nürnberg, 2000 pf. Heller als Morgengabe auf die Feste Schweinberg (Swainburch) mit dem Kirchensatz, den Gerichten, Rechten, Weiden, Fischwasser etc. verschreibt. Kathrein soll diese Feste nach Eberhards Tod innehaben, bis ihre leiblichen Erben (oder wenn sie solche nicht hat, Graf Rudolf und seine Erben) die Feste von ihr lösen um 2000 pf. Heller. Diese Summe Geldes soll frei zu ihrer Verfügung stehen. Graf Eberhart verschreibt nun seiner Gemahlin die 2000 pf. Heller auf Schaymburch (offenbar Schweinberg).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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