Helßkamp und Falck hatten wegen Nichtbezahlung einer Rente (12 Malter Gerste jährlich für 200 Tlr.), die ebenso wie das als Sicherheit gesetzte Pfand mehrfach den Besitzer gewechselt hatte, am Gericht Grieth geklagt. Gegen die Entscheidung der Hof- und Landrichter zu Kleve als Appellationsinstanz hatte von Büren an das RKG appelliert. Dessen Auflage, erst den Inhalt des vorinstanzlichen Urteils beizubringen, hatte ihm ein Bote seines Prokurators überbringen sollen, der aber unterwegs an der Pest erkrankt war. Durch das Zitationsverfahren strebt er an, in den Stand vor der dadurch bedingten Fristversäumnis versetzt zu werden, um die Appellation weiter betreiben zu können.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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