Graf von Vehingen (Vaihingen) befreit mit Einwilligung seines Sohnes die Mönche, welche Kirchenornat um 4 Mark bei Juden versetzt hatten, von verschiedenen Leistungen an Abgaben und Frohnden etc. die auf ihren Gütern zu Ellmendingen haften, um somit jene Pfänder wieder auslösen zu können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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