Graf von Vehingen (Vaihingen) befreit mit Einwilligung seines Sohnes die Mönche, welche Kirchenornat um 4 Mark bei Juden versetzt hatten, von verschiedenen Leistungen an Abgaben und Frohnden etc. die auf ihren Gütern zu Ellmendingen haften, um somit jene Pfänder wieder auslösen zu können.