Markgraf Karl II. von Baden versichert "nach gehabtem rate sonderlich des ... Ladislaen, graven zum Hag" eidlich die Erbdisposition seines Vaters Markgraf Ernsts von 1537 nebst der nach dem Tode Markgraf Albrechts von Baden, des ältesten Sohnes Ernsts, hinzugefügten Erläuterung beobachten zu wollen.