Erbverschreibung für Andreas Christoph von Morstein über 20 Hufen in Rudowken. Regelung hinsichtlich Generalhufenschoss, Fourage und Servis von diesen Hufen. Gesuch der späteren Besitzerin des Gutes, der Majorin von Berg, um eigentümliche Überlassung oder Reluierung (Einlösung) des Gutes. Einrichtung eines Kruges auf dem Übermaßland des Gutes