Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses des Johann Guldenmann. 1563 heiratete Maria Kucks in zweiter Ehe Johann Guldenmann. Bestandteil der Eheberedung war, daß für den Fall, daß Johann Maria überleben sollte, er die Leibzucht über die Güter, die sie in die Ehe einbrachte, bis zu seinem Tod haben sollte. Es handelte sich um eine Losrente von 16 1/2 Talern, 13 Maltern Roggen und einem Sumber (?). Nach seinem Tod sollten Marias Enkel Catharina und Maria Kempen jeweils die Hälfte bekommen, jedoch erhob Johann Guldenmanns Schwiegersohn Engel(bert) Euskirchen Ansprüche. 1585 verglich er sich mit Catharina Kempen und ihrem Mann Heinrich Brave. Das RKG bestätigte 1615 die Entscheidung der Vorinstanz zugunsten von Martin und Thomas Zielmann.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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