Abt Heinrich von Murrhardt bekundet: Von der Katharinenkirche innerhalb der Mauern von Hall, deren Patronatsrecht ihm und dem Kloster zusteht, wird zum nicht geringen Nachteil des Klosters behauptet, sie sei bis jetzt wie eine nicht entfernt gelegene und nicht rechtmäßig getrennte Kirche einzig und allein von dem Rektor in Westhein regiert worden. Demgegenüber stellt er fest: Sie ist bisher wie eine rechtmäßig getrennte Kirche nach kirchlichem Recht (canonice) von eigenen und verschiedenen, abwechselnd auf einander folgenden, von dem Aussteller präsentierten, unter genannten Rektoren regiert worden, die die Leitung der Kirche ohne Einspruch innegehabt haben. Es waren dies die Priester Konrad Graßwer, Walter Hertlin, Konrad Gebin, Walter Himmelreich, Heinrich Beiger, Johannes Marbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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