Friedrich [III.] und Balthasar, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, schlichten im Auftrag von Burggraf Otto [I.] von Leisnig (Lysnik) unter Hinzuziehung von Propst Johann von Zschillen (Schellen) und Konrad Preuße (Pruezze), Domherr zu Meißen, einen Streit zwischen Dietrich von Kapellendorf (Cappellendorf), Scholaster [der Domkirche] zu Meißen und Pfarrer in Mittweida (Mitheweide), und Gerhard von Lubschiwicz um einen Garten in Ringethal (Ringintal), dessen früherer Besitzer Heinrich gen. Biermann (Birman) jährlich zu Martini zwei Hühner zinste, sowie um eine Wiese gen. das Erlich (daz Erlech) bei Ringethal. Danach wird Dietrich von Kapellendorf und der Kirche in Mittweida der einstmals Heinrich Biermann gehörende Garten sowie das damit zusammenhängende Patronatsrecht über die Kirche zu Ringethal zugesprochen. Die genannte Wiese erhält Gerhard von Lubschiwicz gegen die Übertragung von zwei Gärten mit einem Jahreszins von vier breiten Groschen an Dietrich von Kapellendorf und die Kirche zu Mittweida. Die Aussteller bekennen, dass Gerhard von Lubschiwicz ihnen zu diesem Zweck die Gärten von Johann gen. Wirt (Tabernator) am Dorfeingang von Ringethal (juxta valvam ville Ringintal) und von Albrecht (Apecz) gen. Howenstil bei der Mühle in Ringethal, die jeweils einen jährlichen Zins von zwei breiten Groschen zu Michaelis und Walpurgis entrichten, aufgelassen hat. Sie übereignen diese Gärten der Kirche zu Mittweida. – Siegel der Aussteller angekündigt.