Abt und Konvent des Benediktinerkloster Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] auf der einen Seite sowie der Rat der Reichsstadt Ulm auf der anderen Seite legen ihre langjährigen Streitigkeiten vertraglich bei. Dem Kloster Elchingen wird ein vom Territorium der Reichsstadt Ulm abgetrenntes eigenes Territorium diesseits der Donau mit den Orten Ober- und Unterelchingen [Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm], Unterthalfingen [heute Thalfingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm], Tomerdingen [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis], Dornstadt [Alb-Donau-Kreis], Westerstetten [Alb-Donau-Kreis], Hinter- und Vorderdenkental [Gde. Westerstetten/Alb-Donau-Kreis], Birkhof ("Burghof") [Gde. Westerstetten/Alb-Donau-Kreis] und Taublindermühle [Gde. Westerstetten/Alb-Donau-Kreis] zugestanden. In diesen Orten steht dem Kloster die volle Territorial- und Gerichtsherrschaft zu. Gleichzeitig grenzen beide Parteien ihre beiderseitigen Herrschaftsrechte gegeneinander ab und regeln deren Ausübung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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