Gottfried Graf zu Rieneck, Johannes Graf zu Wertheim, Eberhard Schenk von Rosseberg (Rossberg), Walther von ...... (Hohenried) und Johannes von Wollmershausen (Wolmershusen), Ritter, beurkunden, daß sie in der Auseinandersetzung (zweyung) zwischen Konrad von Hohenlohe genannt von Brauneck) von hohenloch genant von Bruneck), Edler, .....? (Oheym) der A. einerseits und Herrn Konrad Rüde, Deutschmeister (meyster tutsches ordens in tutschen landen) andererseits wegen der Gefangenennahme von Bürgern zu Mergentheim als Schiedsgericht eine gütliche Einigung erzielt haben (das gutlichen scheyden), wobei unter anderem vereinbart wurde, daß die vom Deutschen Orden festgehaltenen Bürger Tyrolf Füglin der Ältere, Tyrolf Füglin der Jüngere, Peter Rackenzagel, Ulrich Glaser, Heinz Han und Hans Ingolfinger in den nächsten 8 Tagen freigelassen und nach Grünsfeld gebracht werden sollen, darüber hinaus sollen sie Urfehde gegen den Deutchen Orden schwören, ihr gesamtes Eigentum zu Mergentheim im Verlauf der nächsten 3 Jahre verkaufen und die kommende Mergentheim verlassen; des weiteren wurde vereinbart, daß die Deutschen Herren in Igersheim (Yegersheim) einen Zentgrafen einsetzen sollen, der Schöffe zu Mergentheim sein soll.