Beurkundet wird: Am 12. Mai erschien in der Sigmaringer Hofkanzlei des Gf. Karl (Carlin) von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen [voller Titel] der ehrenfeste und vorgeachtete Hilarius Hornstein, Rat und Rentmeister zu Sigmaringen, vor dem Unterzeichneten Notar und gen. Zeugen [s. u.] und bat ihn, über eine [inserierte] Appellation ein Not.instr. auszustellen. Hornstein vertritt in dieser sich selbst sowie seine drei minderjährigen Kinder Margarethe, Carlin und Hans Jorg aus seiner Ehe mit der verst. Walburga Lendlin, sowie Jacob Gluntz, dessen Ehefrau Rosina Lendlin, Jacob Köllmaier, Rat zu Riedlingen, Marx Sprenger, B. daselbst, und die unmündigen Kinder des verst. Asinus Lendlin d.J., B. zu Veringenstadt (Vöhringen der statt), mit Namen Albrecht, Ulrich, Erasmus, Barbara, Margaretha und Rosina. Im Namen all dieser legt er Berufung ein gegen das Urteil, das in ihrer Streitsache gegen Michael Frück, buchauischem Amtmann zu Mengen, und dessen Ehefrau Catharina Frück, um das Erbe seines Schwagers Asinus Lendlin am 5. Mai von Ammann, Bm. und Rat zu Riedlingen ergangen ist. In dem Urteil, von dem Flornstein trotz vielfältiger Aufforderungen noch keine Abschrift erhalten hat, wird dem Rechtsbrauch der Stadt Riedlingen zufolge das strittige Gut Lendlins seiner Witwe Catharina Frück zugesprochen. Hornstein appelliert an das Hofgericht des Reichserbtruchsessen Christoph [voller Titel] bzw. jedes andere zuständige Gericht und bittet das Stadtgericht von Riedlingen um Aushändigung der Apostoli und der Abschiedsbriefe. Am 13. Mai hat der Notar mit zwei Zeugen [s. u.] um 10 Uhr vormittags auf dem Riedlinger Rathaus in der Ratsversammlung, in der Bm. Samuel Knöll, 17 Räte, der Stadtammann und die Beisitzer anwesend waren, die Appellation verlesen und in Kopie übergeben. Nach wiederholten Verhandlungen des Rats [im einzelnen geschildert] wurde ihm durch das Ratsmitglied Ulrich Roter (auch: Rother, Rotter) eröffnet, daß die Appellation erneut am 26. Mai vorzutragen sei, da jene Ratsmitglieder, die das Urteil gesprochen hätten, nicht anwesend und erst zu einem gesonderten Termin zu laden seien. Am 26. Mai ist der Notar erneut mit zwei Zeugen [s. u.] vor dem Rat erschienen, jedoch wurde ihm wieder durch Ulrich Roter eröffnet, die betroffenen Urteilssprecher seien nicht da. Nachdem er erneut die Appellation vorgetragen hatte, wurde ihm mitgeteilt, diese könne nicht angenommen werden, da die Frist für sie abgelaufen sei. Darauf hat der Notar darauf hingewiesen, daß sie fristgerecht von ihm eingelegt worden sei und erneut um Aushändigung der entsprechenden Dokumente gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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