Die Speckfeldischen Eigentumserben Joachim der Ältere Graf von Ortenburg, Rüdiger von Staremberg zu Schönbühel, kaiserlicher Rat, in Vertretung ihrer Frau Lucia bzw. Otilia und als Bevollmächtigte des Weickhardt Freiherr zu Polheim und Wartenburg und seiner Gemahlin Sabina, geb. von Limpurg, ferner Frau Eva, Witwe Schenk Christophs, alle vier Schwestern Schenk Gottfrieds zu Limpurg schließen nach dessen Tode mit Schenk Friedrich zu Limpurg, pfälzischer Großhofmeister, einen Vergleich wegen dessen hinterlassenen eigen Gütern, des Heiratsguts, Morgengabe und Fahrnisanteil (2400 Gulden) der Frau Adelheid, geb. Wild- und Rheingräfin, des verstorbener Mutter, das alles die erstgenannten Eigentumserben für sich beanspruchen, während Schenk Friedrich sich auf die Erbverträge von 1435 und 1476 und Schenk Karls Testament beruft, wonach diese Schwestern nur je 4000 Gulden, keine liegende Güter erhalten sollen. Nach dem Vergleich erhält Schenk Friedrich alle liegenden Güter, dagegen soll den Eigentumserben Heiratgut 2400 Gulden für Fahrnis, und die Legate (= je 4000 Gulden) bezahlt werden, nicht aber die Morgengabe; dazu je 500 Gulden für jede als Legat Schenk Gottfrieds, zusammen je 6100 Gulden für jede der vier Schwestern; ebenso erhalten die zwei Söhne Albrecht und Ludwig Georg der Frau Eva je 100 Gulden am 22. Februar 1582 sollen die Hälfte der Summen (je 3050 Gulden) ausbezahlt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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