Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst zwischen Johann, Wildgraf zu Daun, einer- und Graf Jakob von Moers (Morse), Herr zu Lahr (Lare), andererseits wegen Streitigkeiten, die die Grafschaft Saarwerden berühren, dass sie sich zu einem gütlichen Tag, den der Kurfürst nennen wird, vor ihm und seinen Räten einfinden sollen. Beide sollen Vollmachten für ihre Kinder sowie dienliche Verschreibungen mitgbringen. Der Kurfürst oder seine Räte werden sich um eine gütliche Einigung bemühen. Falls dies nicht gelingt, entscheiden sie rechtlich ohne weitere Appellation. Beide Parteien versprechen, dass sie dem nachkommen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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