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Enthält: Zivilprozesse, Vormundschafts- und Pflegschaftsakten, Ablösungssachen, Konkursakten, Zwangsversteigerungen, Privatklagen, Strafsachen, Testamente und Erbscheine
Geschichte des Bestandsbildners: Das Justizamt Fritzlar wurde im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung zum 1. Januar 1822 errichtet (kurh. GS 1821, S. 29, 69). Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde es zum 1. September 1867 in „Amtsgericht Fritzlar“ umbenannt. Am 1. Juli 1943 wurde der Bezirk des stillgelegten Amtsgerichts Gudensberg wegen Kriegsmaßnahmen zugeteilt. Bei Wiederaufnahme der Rechtspflege nach dem Zweiten Weltkrieg im Herbst 1945 wurde in Gudensberg eine vom Amtsgericht Fritzlar betreute Zweigstelle eingerichtet.
Zum 1. Juli 1968 wurde außerdem der Bezirk des Amtsgerichts Borken als Zweigstelle zugeteilt (GVBl. I, S. 41)