Papst Gregor IX. nimmt das dem Deutschen Orden geschenkte Kulmer Land und die von demselben noch in Preußen zu erobernde Gebiete als Eigentum des heiligen Petrus in den Schutz des apostolischen Stuhls und gibt sie dem Deutschen Orden zum Besitz, behält sich jedoch die Einrichtung und Dotierung von Bistümern vor und bedingt für die Römische Kirche einen jährlichen Zins zur Anerkennung des päpstlichen Lehens.