Graf Philipp läßt dem Erzbischof Johann von Trier und seinem Erzstift 100 Gulden jährliche Zinsen nach von dem ihm schuldigen Kapital von 6000 Gulden, wovon nach Bestimmung des Schuldbriefes (vom 1. März 1458) bisher 400 Gulden Zinsen gezahlt worden sind.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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