Kurfürst Philipp von der Pfalz teilt dem Schultheißen, Gericht und der Gemeinde zu Schriesheim mit, dass er Schloss, Stadt und Amt Strahlenburg und Schriesheim mit Leuten, Gütern, Nutzen, Herrschaftsrechten (Herligkeit) und Zugehörung seinem Hofmeister Hermann Boos (Boszen) von Waldeck und dessen Erben bis zur Wiederauslösung mit einer Geldsumme verschrieben hat. Der Pfalzgraf gebietet den Adressaten, dass sie diesen als ihren Vogtherrn annehmen, huldigen und alles, was der Obrigkeit zusteht, zukommen lassen.