Johan, Herzog von Cleve und Graf von der Marck, verfügt gemäß einer Bestimmung in dem zwischen dem Johan Schenk van Ossenbrueck und Perpetua Stails, seiner Gattin, gemachten Ehevertrag, daß falls Perpetua von ihrem Gatten ohne Leibeserben stirbt, ihre Mitgift von 1000 rheinischen Gulden an ihre nächsten Erben kommen und Johan sein Haus zu Ossenbroeck mit den zugehörigen Gütern zum Pfand setzen soll, daß aber, wenn Johan vor seiner Gattin stirbt, diese, wenn Kinder da sind, eine jährliche Leibzucht von 60, wenn keine da sind, von 80 Gulden erhalten soll. Zeugen (Lehnsmannen): Henrick Staell van Houlsteyn, Ritter und Marschall, Ewert van Hoenpell, Haushofmeister.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner