König Maximilian gibt der Stadt Reutlingen kund, dass er ihre jährliche Reichssteuer mit Einwilligung der Kurfürsten des Hl. Römischen Reichs dem Grafen Eitel Friedrich zu Zollern, Erbkämmerer, Hofmeister und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, zum Mannlehen verliehen hat, und gebietet der genannten Stadt, die Steuer dem Grafen Eitel Friederich bzw. seinen Erben jährlich gegen Qittung auszuzahlen.