Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Propst, Dekan und Kapitel, Vikarien und alle Personen des Stifts Alt-Sankt-Peter zu Straßburg für die nächsten 12 Jahre in seinen besonderen Schirm und seine Fürsprache. Er und seine Erben wollen den Stiftspersonen zu Recht verhelfen, wenn sie ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder dort, wo sie es hinweisen, genügt, sie schirmen, handhaben und Fürsprache gewähren wie bei anderen geistlichen Untertanen. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Unterlandvögten im Elsass, Zinsmeistern und anderen Amtsleuten und Untertanen, die genannten Stiftspersonen bei ihren Rechten entsprechend schützen, schirmen und handhaben. Für den Schirm entrichtet das Stift jährlich auf St. Martin [= 11.11.] sechs gute, rheinische Gulden an den Zinsmeister zu Hagenau.