Philipp Friedrich [II.] von Liebenstein zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, und Johann Christoph Schnell, bisheriger württembergischer Untertan und Müller in Waldhausen, Stab Plüderhausen, Amt Schorndorf, vereinbaren den Bau einer Mahlmühle auf Jebenhausener Markung und die dazu notwendige Immobilienübertragung. Philipp Friedrich verkauft dem Schnell auf Jebenhausener Markung 1.) zwei tw Wiesen im Tiefen-Steeg, die der Verkäufer 1754 und 1755 von der Witwe des Johannes Durst und Hans Georg Wagner bzw. von Leonhard Wagner aus Faurndau gekauft hat, wovon der erste Teil zum "Baad-Guth" gehört, der zweite als ehemaliges faurndauisches Stiftslehen seit 1755 eigen ist; 2.) 3/4 daran anstoßende tw Wiesen, wovon ½ tw zum Badgut gehört, der Rest 1755 von Josef Reutter (Reuther) gegen 1 Vtl Acker auf dem Bühl - das zuvor in des Geigers Hof gehörte ¿ eingetauscht wurde; 3.) ½ Jcht anstoßenden Acker, derzeit mit Dinkel angeblümt, gehört zum sog. Hannislehen, das der Friedrich Schmid trägt; zu diesen Immobilien ist jeweils die Abgabepflichtigkeit näher ausgeführt. Der insgesamt ungefähr 3¼ tw umfassende Platz soll auf Käufers Kosten durch den Untergang ringsherum versteint werden; er bekommt die Gartengerechtigkeit und darf den Platz einzäunen. Anstößer: oben die Gemeinde, unten der Bach, die sog. Leder-Garben-Wieß des Theodor Gabler und der Wässerungsacker des Leonhard Jaus, einerseits Leonhard Gayring und Johannes Hildebrand, andererseits Jakob Gölz. Dazu wird dem Käufer das sog. hintere große Wirtshaus mit allem, was Band und Nagel darinnen hält - ausgenommen der eiserne Ofen und die Fenster in der Stube linker Hand der Stiege - zum Abbruch und Neubau auf dem gekauften Platz überlassen. Der Kaufpreis beträgt 1000 fl rh Landeswährung auf einem Brett in guten gängigen Gold- oder harten Silbersorten; 500 fl sind zahlbar auf 25. Juli (nächstkommende Jacobi) 1758, 500 fl werden ab 25. Juli 1758 mit gewöhnlich landläufigem Interesse von fünf Prozent verzinst; bis zur vollständigen Abtragung bleiben Güter und Mühle Eigentum des Verkäufers; pünktliche Zinszahlung vorausgesetzt, beginnt die Tilgung frühestens am 25. Juli 1763. Johann Christoph Schnell erhält die Erlaubnis, auf diesen Gütern eine Mahlmühle zu errichten. Er darf unterhalb der Mühle Wasser fassen, oberhalb des Dorfes einen sog. Schutzweiher am Dinten- oder Höll-Dorff-Bach anlegen, einen Mühlgraben führen und nötigenfalls zu diesen Zwecken Gelände hinzukaufen. Schnell bekommt den Mühlenbann in Jebenhausen. Friedrich Maximilian von Liebenstein zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat (weitere Titel) erklärt, die Abgaben des Müllers zum Familienfideikommiß rechnen zu wollen; er fügt Eschenbach und den Iltishof (Hof Iltishaußen) zum Besten der Untertanen, die bisher in der Herrschaft Wiesensteig mahlen lassen mußten, zum Mühlenbann hinzu. Der Mülter beträgt ein Achtzehntel für Brotgetreide - da sonsten die Leuthe außerhalb das Sechzehende geben müßen -, ein Zehntel für anderes Mahlgut. Die württembergische Mühlenordnung gilt. Es folgen weitere Bestimmungen für Mühlbetrieb und -aufsicht; die ausführliche Liste der jährlichen Abgaben des Müllers, Fälle und Handlohn; dann seine Bürger- und Frondienste, von denen er bis 23. April (Georgi) 1762 befreit ist. Johann Christoph Schnell bekommt das Bürgerrecht auch für Weib und Kinder geschenkt. Näher geregelt werden Schutz vor und Haftung bei Wasserschäden; der Bezug von Bauholz; Hundehaltung und -geld; die Kosten für die Vertragsausfertigungen. Beide Vertragspartner haben für jeden Beteiligten einen großen neuen französischen Taler à 2 fl 45 kr zum Weinkauf beigetragen, der im Wirtshaus verzehrt wurde. Ankündigung dreier Ausfertigungen mit Siegeln und Unterschriften der beiden Freiherren von Liebenstein, mit der Unterschrift des Johann Christoph Schnell sowie einer Abschrift.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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