Vor Peeter Traetzen und Geerdt Matheeus, Schöffen zu Thienen, erklären Wensselin van Wulve und Jan de Vadder, daß sie im Namen des Abts von Kornelimünster (des eerwerdegen herrn abts ende prelaet 't goidshuys van Sinte Cornelis) die Pacht aller Zehnten (thiende), die derselbe im Bereich (bewinde) von Dieghem (Diedegeem) besitzt, von Frau (jouffr.) Aleyde van Goedtsnoven, Witwe Jans van Kaust, übernommen haben. Sie verpflichten sich, 12 aufeinanderfolgende Jahre lang, deren erstes am nächsten Johannistag (Sint Jansmisse Baptisten) beginnen soll, dem Beauftragten des Abts, jährlich 50 rhein. Gulden, den Gulden zu 20 Stüber (stuveren) und den Stüber zu 3 brabantischen Placken (plecken), zu bezahlen, und zwar die eine Hälfte zwischen Weihnachten (kersmisse uns Heern) und Ostern (Paeschen), die andere zwischen Johannis- (Sint Jansmisse Baptisten = Juni 24) und Aegientag (Sint Lielismisse = Sept. 1). Dem Abt einerseits und den Pächtern andererseits soll es freistehen, nach 6 Jahren den Vertrag zu lösen. Bei Schädigung der Pächter durch Hagel-, Wind- und Wetterschlag soll der Abt auf Zahlungen verzichten (afflach doen). Frau Aleyde bezeugt, daß die Pächter ihr im Namen des Abts 25 rhein. Gulden ausbezahlt haben, die sie ihm wie üblich unter der Bedingung geliehen haben (in presten gedaen hebben), daß sie ihnen im letzten Jahr des Vertrags zurückgezahlt oder verrechnet werden. Die Pächter sollen nach altem Brauch die Herrschaftsrechte (heerlicheyt) des Abts zu Dieghem ausüben. Siegelankündigung der Schöffen. Gegeven in den jaire onß heern Jesu Christi duysent vyfhondert veerthiene, twelf daegen in der maendt van Junio.