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Die von dem k. Kämmerer und Major Freiherrn von Pflummern in Anspruch genommene Anerkennung zehendherrlicher Rechte in der Niederndorfer Flur. Der s.g. Roemerreuther Zehenden.
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Die von dem k. Kämmerer und Major Freiherrn von Pflummern in Anspruch genommene Anerkennung zehendherrlicher Rechte in der Niederndorfer Flur. Der s.g. Roemerreuther Zehenden.
Enthält u.a.:
- 1 Plan
- Extract aus der Beschreibung des Römmerreuther Zehendens in dem Hoch Fürslich Brandenburg Onolzbachischen Oberamt Cadolzburg von ano 1756