Klage des Christian Moneil, später (1648) dessen Witwe Maria Rottman ./. Herman Oesthaus. Für den Brautschatz, welcher der Christine Modersohn und ihrem Mann Rotger Nüse versprochen war, hatten sich Everhard Modersohn, Bernard Hüsing und der + Johan Moneill, der Vater des Klägers, verbürgt. Aus der Bürgschaft wurde Johan von Nüse in Anspruch genommen und verklagt, er wurde verurteilt. Im Wege der Zwangsvollstreckung ergriff Nüse Besitz von 2 Stücken Land des Moneill und verpachtete sie dem Beklagten. Dem Kläger gehören jetzt die Ländereien. Er behauptet, Nüse sei inzwischen befriedigt, und verlangt Herausgabe der Ländereien.