Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) überträgt Kurt von Sickingen (Sickyngenn) genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefern (Nyffern) zu Lehen, die bereits der verstorbene Bernhard von Talheim (Talheym), Ritter, zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält er genannte Güter zu Talheim vom A. wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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