Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) überträgt Kurt von Sickingen (Sickyngenn) genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefern (Nyffern) zu Lehen, die bereits der verstorbene Bernhard von Talheim (Talheym), Ritter, zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält er genannte Güter zu Talheim vom A. wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten.
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Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) überträgt Kurt von Sickingen (Sickyngenn) genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefern (Nyffern) zu Lehen, die bereits der verstorbene Bernhard von Talheim (Talheym), Ritter, zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält er genannte Güter zu Talheim vom A. wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 342 U 80}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 342 Deutscher Orden: Kommende Horneck/Neckaroberamt (ab 1788)
Deutscher Orden: Kommende Horneck/Neckaroberamt (ab 1788) >> Urkunden >> 1481-1494 >> Kurt von Sickingen (Sickyngenn) beurkundet, daß ihm Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) in einem Lehensbrief von 1482 Aug. 24, der wörtlich inseriert ist, genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefem (Nyffem) zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der ebenfalls wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält der A. genannte Güter zu Talheim von dem bereits erwähnten Herrn Heinrich Landgraf zu Hessen wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten.
1482 August 24 (uf Sant Bartholomeus tag)
Urkunden
Siegler: der A.
Überlieferungsart: Insert
Überlieferungsart: Insert
Kurt von Sickingen (Sickyngenn) beurkundet, daß ihm Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) in einem Lehensbrief von 1482 Aug. 24, der wörtlich inseriert ist, genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefem (Nyffem) zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der ebenfalls wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält der A. genannte Güter zu Talheim von dem bereits erwähnten Herrn Heinrich Landgraf zu Hessen wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:29 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Kommenden/Ämter im Meistertum (Tektonik)
- Deutscher Orden: Kommende Horneck/Neckaroberamt (ab 1788) (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- 1481-1494 (Gliederung)
- Kurt von Sickingen (Sickyngenn) beurkundet, daß ihm Herr Heinrich Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, zu Diez (dietz), zu Ziegenhain (ziegenhain) und zu Wied (Wydde) in einem Lehensbrief von 1482 Aug. 24, der wörtlich inseriert ist, genannte Güter zu Diedesheim (diedeßheim) und zu Niefem (Nyffem) zu Lehen hatte und die Herr Philipp Graf zu Katzenelnbogen und zu Diez Hans von Talheim bzw. in einem Lehensbrief von 1456 Jun. 1, der ebenfalls wörtlich inseriert ist, Bernhard von Talheim dem Älteren und dessen Sohn Raben [von Talheim] zu Lehen übertragen hatte; des weiteren erhält der A. genannte Güter zu Talheim von dem bereits erwähnten Herrn Heinrich Landgraf zu Hessen wieder zu Lehen, die seine Vorfahren den Grafen von Katzenelnbogen übertragen hatten. (Archivale)