Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Else Pfrumbaum (Pfrümbewmin) in seinen besonderen Schirm. Er versichert, sie wie seine anderen Bürger und Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms für Else und ihre Güter an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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