Melchior Keppeler zu Blochingen verkauft den ehrbaren Alexander Körn und Veyt Frey als Heiligenpflegern der Pelagius-Kirche daselbst für ein Hauptgut von 15 fl. Landesw. einen jährlich zu Invocavit fälligen Zins von 45 Kr. und stellt als Unterpfand zwei ihm eigene halbe [näher lokalisierte] J. Acker, die, abgesehen von den gewöhnlichen Steuern, Diensten und vom Zehnt, unbelastet sind. Sie wurden von Ammann und Gericht zu Blochingen als hinreichendes Unterpfand bestätigt, dürfen jedoch nicht weiter versetzt oder verändert werden. Bei Säumnis kann der A. zu gen. Bedingungen gepfändet werden. Ein Wiederkauf des Zinses ist nach zweimonatiger Ankündigung möglich. Gen. Personen: Hans Kern, Mesmer; Hans Knaus; Melchior Leutelin; Dickhis Rebsteckh.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner