Johann Friedrich Joseph, infulierter Propst der Stiftskirche in Bonn, Groß-Archidiakon, Kustos und Kapitularkanoniker der Domkirchen zu Köln bzw. Hildesheim, Freiherr von und zu Weichs, Herr zu Endenich, Poppelsdorf, Ippendorf und Eichholtz, belehnt nach dem Tod seines Bruders Johann Bernd Joseph, Freiherrn von und zu Weichs, Groß-Archidiakons, Kantors, Kapitularkanonikers und Propstes der Dom- und Stiftskirchen zu Köln bzw. Hildesheim bzw. Bonn, seines nächsten Vorgängers in der Propstei zu Bonn, seinen Getreuen Johann Wilhelm Mebach mit den 3 Lehen, namentlich dem Dalhauser, Nassauer und Sturms-Lehen, alle im Wellersberger Zehnten des Kirchspiels Uckerath (Ü-) gelegen, so wie Mebach dieselben als Mannlehen innehatte. Er hat dessen Huldigung und Eid empfangen, diese Lehen getreu zu verdienen und zu vermannen, ihm und den Befehlshabern der Propstei gehorsam zu sein, die Lehen ohne seine Einwilligung nicht zu belasten, zu veräußern, zu verspleißen und zu entfremden, sondern belastetes, versplissenes oder entfremdetes Gut wieder beizubringen, das Wohl des Propstes und der Stiftskirche St. Cassius zu fördern und Schaden abzuwenden und alles zu tun, was ein getreuer Lehnsmann seinem Herrn schuldet. - Zeugen als Mannen von Lehen: Joseph Clement Lapp, Geheimer und Hofrat des Kurfürsten zu Köln, und Heinrich Georg Silmen. - Ankündigung des Propsteilehnsiegels. Geben Bonn auff dingstag den fünfften Maii 1733.