Vertrauensrat (Mecklenburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
10.02.00.0 Vertrauensrat (Mecklenburg) Vertrauensrat (Mecklenburg) Vertrauensrat (Mecklenburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.02 Kirchliche Organe
1989-2001
Bestandsbeschreibung: Auf der Herbsttagung 1990 der Landessynode wurde beraten, wie ein vertrauensvoll Neuanfang nach den Erfahrung mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR gelingen kann. Dazu wurde ein Vertrauensrat als Ausschuss der Kirchenleitung gebildet, dem Pastor Heinrich Rathke, Dietlind Glüer und Otto Winarske angehörten. Alle Synodalen, alle im Pfarrdienst Tätigen und der Oberkirchenrat mit allen in seiner Dienstaufsicht Unterstehenden wurden dazu aufgefodert, sich zu ihrem Verhaltnis zur Staatssicherheit schriftlich zu erklären. Der Vertrauensrat selbst führte persönliche und seelsorgerliche Gespräche geführt, nahm die Erklärungen der einzelnen Personen an und beriet in Fällen der Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Außerdem konnte über ihn die Überprüfung der Akte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) beantragt werden.
Am 22.06.1991 beschloss die Landessynode die Überprüfung aller hauptamtlichen Mitarbeitenden. Dafür wurde 04.04.1992 der Vertrauensrat neu besetzt und mit einer Geschäftsordnung ausgestattet. Diesem Vertrauensrat gehörten Landesbischof Stier, Hildburg Enderlein und Oberkirchenrat Rainer Rausch an. Zunächst wurden Aufkünfte über alle fraglichen Personen bei der BStU einholt, diese ausgewertet. Bei Befund wurde entscheiden, ob ein zu achtendes Verhalten festzustellen. war. Dann wurde ein Vorermittlungsverfahren bei der EKD durchgeführt, das eine Empfehlung für das weitere Verfahren ab. Ab 1995 wurden die Beantragungen der Überprüfungen durch Dr. Eckart Schwerin über das Sekretariat des Präsidenten für noch ausstehende MItarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Heinrich Rathke blieb darüber hinaus für die Seelsorge zuständig.
Am 22.06.1991 beschloss die Landessynode die Überprüfung aller hauptamtlichen Mitarbeitenden. Dafür wurde 04.04.1992 der Vertrauensrat neu besetzt und mit einer Geschäftsordnung ausgestattet. Diesem Vertrauensrat gehörten Landesbischof Stier, Hildburg Enderlein und Oberkirchenrat Rainer Rausch an. Zunächst wurden Aufkünfte über alle fraglichen Personen bei der BStU einholt, diese ausgewertet. Bei Befund wurde entscheiden, ob ein zu achtendes Verhalten festzustellen. war. Dann wurde ein Vorermittlungsverfahren bei der EKD durchgeführt, das eine Empfehlung für das weitere Verfahren ab. Ab 1995 wurden die Beantragungen der Überprüfungen durch Dr. Eckart Schwerin über das Sekretariat des Präsidenten für noch ausstehende MItarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Heinrich Rathke blieb darüber hinaus für die Seelsorge zuständig.
1,2 lfd. Meter
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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