Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgerschaft der Stadt Holten bekunden, dass 1436 auf Remigius (Okt. 1) laut Siegelurkunde (großes Stadtsiegel) die Stadt Holten aus Not für eine bezahlte Summe Geldes eine Erbrente verkauft hat an Katherine, Derich Walshems Tochter, nämlich 7 rhein. Gulden jährlich auf Michael (Sept. 29), welchen Inhaberbrief Katherine und ihr Eheman Jacob Zeigen vor den Holtener Schöffen Gerloch Bitter und Wylhem opden Bleecke laut Urkunde (mit Schöffensiegel) verkauft haben an Hermann Pricken und Erben, vorbehaltlich des Wiederkaufs seitens der Stadt; dann hat die Herzogin von Kleve, Maria von Burgund, von dieser Jahresrente gestiftet dem Komtur und Konvent des Johanniter-Ordens zu Wesel 3 rh. Gulden und dem Prior und Konvent der Kartause op onser vrouwenwart opper Graue bei Wezel 4 rhein. Gulden; daher wird auf Bitten der Parteien eine getrennte Verbriefung der Anteile ausgestellt, hier für die Kartäuser zu den alten Bedingungen, nämlich bei Verzug ein wöchentlicher Aufschlag von einer halben Mark zu Holten üblicher Münze und auf Mahnung Einlager des Bürgermeisters und zweier Ratsleute zu Dynslaken oder Orsoy. Bei Verzug von mehr als einem Monat darf das Kloster die Summe zu Lasten der Stadt bei Juden aufnehmen (wynnen in den Joeden), bei Vertragsverletzung die Schuld mit geistl. und weltlichen Rechtsbehelfen von jedem Bürger eintreiben; die Stadt verzichtet ihrerseits auf Rechtsbehelfe. Siegelankündigung großes Stadtsiegel (meiste Segell) Gegeveb op sunte Luciendach der heliger Joncfrouwen.